Für Architektur- und Ingenieurbüros enthält ZEP eine integrierte HOAI-Honorarberechnung (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Aus Honorarzone, Honorarsatz, anrechenbaren Kosten und den gewählten Leistungsphasen ermittelt ZEP automatisch das Honorar und legt für jede Phase eine Angebotsposition an.
HOAI-Vorlage als Voraussetzung
Die HOAI-Berechnung steht in der Auswahl Angebotsvorlage als Eintrag HOAI Honorarberechnung zur Verfügung, sobald die Währung EUR angelegt ist. Eine eigene Vorlage legen Sie dafür nicht an. Wählen Sie sie über Angebote > Meine Angebote > Neues Angebot > Angebotsvorlage „HOAI Honorarberechnung" aus.
Im Anlage-Dialog erfassen Sie zunächst die normalen Stammdaten (Kunde, Titel, Verantwortlicher etc.) wie bei jedem anderen Angebot.
Reiter HOAI Honorarberechnung
Im Anlage-Dialog erscheint neben den Reitern Allgemein und Format der Reiter HOAI Honorarberechnung. Hier konfigurieren Sie die fachlichen Parameter, bevor Sie das Angebot speichern.
Mehrere Leistungsbilder pro Angebot
Sie können mehrere Leistungsbilder in einem Angebot kombinieren, etwa wenn ein Projekt sowohl Objektplanung als auch Tragwerksplanung umfasst. Pro Leistungsbild legen Sie einen eigenen Block mit eigener Honorarzone, eigenem Honorarsatz und eigenen Leistungsphasen an.
Ein neuer Block wird über den Button Leistungsbild hinzufügen angelegt. Jeder Block rechnet eigenständig. ZEP generiert pro Block eine separate Gruppe von Angebotspositionen und summiert die Honorare am Ende des Angebots. Über Leistungsbild entfernen nehmen Sie einen Block wieder heraus.
Leistungsbild auswählen
Im Feld Leistungsbild wählen Sie den HOAI-Paragraphen, nach dem abgerechnet wird (z. B. „§ 35 Abs. 1 – Gebäude" für die Gebäudeplanung). Die Auswahl bestimmt die verfügbaren Leistungsphasen und die Honorartabelle.
Neben den klassischen Planungs-Leistungsbildern (z. B. Gebäude nach § 35, Freianlagen nach § 40, Tragwerksplanung nach § 52) enthält ZEP auch Beratungsleistungen nach Anlage 1 der HOAI: Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik), Geotechnik, Vermessung und Umweltverträglichkeitsstudie. Diese werden in der Auswahl als eigene Kategorie geführt.
Je nach Leistungsbild variieren die verfügbaren Honorarzonen und Leistungsphasen. Tragwerksplanung kennt beispielsweise nur die Leistungsphasen 1 bis 6 (keine LP 7 bis 9), §56 Technische Ausrüstung nur 3 Honorarzonen statt 5. ZEP blendet nicht verfügbare Felder automatisch aus.
Anrechenbare Kosten (netto) erfassen
Im Feld Anrechenbare Kosten tragen Sie die Berechnungs-Grundlage ein. Je nach Leistungsbild ändert sich die Bezeichnung und Einheit:
bei Bauleitplanung, Landschaftsplanung und Umweltverträglichkeitsstudie: Fläche in Hektar
bei planungsbegleitender Vermessung: Verrechnungseinheiten (VE)
bei allen übrigen Leistungsbildern: Anrechenbare Kosten (netto) in Euro
ZEP prüft automatisch Mindest- und Höchstwerte entsprechend der HOAI-Honorartabelle und gibt eine Fehlermeldung aus, wenn der Wert außerhalb des zulässigen Bereichs liegt.
Anrechenbare Kosten mit dem Kalkulator berechnen
Wenn die anrechenbaren Kosten noch nicht als Gesamtsumme vorliegen, können Sie sie über den Button Anrechenbare Kosten berechnen direkt am Feld Anrechenbare Kosten kalkulieren. ZEP öffnet ein Popup, in dem Sie die einzelnen Kostengruppen nach DIN-276 erfassen.
Im Popup wählen Sie pro Kostengruppe per Checkbox aus, ob sie in die Berechnung einfließt, und tragen den Betrag ein. ZEP summiert die ausgewählten Kostengruppen und überträgt die Summe per Übernehmen in das Feld Anrechenbare Kosten.
Bei Leistungsbild §56 Technische Ausrüstung erscheint zusätzlich ein Dropdown Anlagengruppe. Hier wählen Sie die DIN-276-Gruppe (410 bis 480), nach der die Honorartafel angesetzt wird. Pro Anlagengruppe gilt eine eigene Tafel. Bei mehreren Anlagengruppen rechnen Sie separat ab.
Honorarzone wählen
Die Honorarzone spiegelt den Schwierigkeitsgrad des Projekts wider. Je nach Leistungsbild stehen Honorarzonen I bis V zur Verfügung (z. B. Wohngebäude meist Honorarzone III, repräsentative Bauwerke Honorarzone IV oder V). Eine höhere Honorarzone führt zu einem höheren Honorar.
Honorarsatz wählen
Der Honorarsatz bestimmt, wo innerhalb der Honorarspanne der Zone abgerechnet wird. Verfügbar sind:
Basishonorarsatz – unterer Wert der Honorarspanne
Viertelsatz – Basishonorarsatz + ein Viertel der Spanne
Mittelsatz – Mittelwert der Honorarspanne (Standardvorbelegung)
Dreiviertelsatz – Basishonorarsatz + drei Viertel der Spanne
Oberer Honorarsatz – oberer Wert der Honorarspanne
Leistungsphasen aktivieren
Die Leistungsphasen des gewählten Leistungsbilds sind zunächst alle aktiviert, jede mit dem in der HOAI vorgegebenen Standard-Prozentsatz (z. B. LP 3 Entwurfsplanung: 15 %). Sie können einzelne Phasen deaktivieren, wenn Sie diese nicht anbieten, oder die Prozentsätze pro Phase anpassen, wenn Sie individuell abweichen wollen. Die Summe der aktiven Phasen muss nicht 100 % erreichen. Häufig werden z. B. nur LP 1 bis 5 angeboten.
Beispiel: Ein Architekturbüro plant ein Wohngebäude mit anrechenbaren Kosten von 1,2 Mio. €. Eingaben: Leistungsbild „§ 35 Abs. 1 – Gebäude", anrechenbare Kosten 1.200.000 €, Honorarzone III, Honorarsatz Mittel, aktive Phasen LP 1 bis 5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung) sowie LP 6 und 7 (Vorbereitung Vergabe und Mitwirken Vergabe). Ergebnis: ZEP legt eine Gruppierung mit neun Positionen an: sieben aktive mit den jeweiligen Honorarbeträgen sowie LP 8 und 9 als inaktive Positionen. Das Gesamthonorar des Angebots ergibt sich aus der Summe der aktiven Phasen.
Honorarberechnung und Positionsgenerierung
Sobald Sie die HOAI-Parameter speichern, berechnet ZEP automatisch das Gesamt-Honorar auf Basis der HOAI-Honorartabellen (interpoliert zwischen Tabellenwerten). ZEP legt je Leistungsbild eine Gruppierung an und darin je Leistungsphase eine Pauschalposition mit dem für diese Phase berechneten Honorarbetrag. Nicht gewählte Phasen stehen als inaktive Position darin, sodass Sie sie später aktivieren können.
In die Bemerkung des Angebots werden die gewählten HOAI-Parameter automatisch dokumentiert (Leistungsbild, Honorarzone, Honorarsatz) – für interne Nachvollziehbarkeit und mögliche Rückfragen des Kunden.
Hinweis: Die generierten Positionen können Sie nach Erstellung manuell bearbeiten, zusätzliche Positionen einfügen oder einzelne Phasen umbenennen. Die HOAI-Parameter selbst legen Sie beim Anlegen des Angebots fest.
Nach der HOAI-Kalkulation
Sobald die HOAI-Phasen als Angebotspositionen vorliegen, läuft der normale Angebotsprozess weiter.
Über die HOAI-generierten Positionen hinaus können Sie ergänzende Aufwands- oder Pauschalpositionen für nicht-HOAI-Leistungen anlegen, beispielsweise Bauleitung nach Stundensatz, Sondergutachten oder Nebenkosten. Diese ergänzen die HOAI-Phasen am Ende des Angebots und werden in die Gesamtsumme einbezogen.
Anschließend erstellen Sie das Angebotsdokument, versenden es an Ihren Kunden und führen es nach Beauftragung in ein Projekt über. Den vollständigen Prozess beschreibt der Artikel Angebote erstellen und versenden.


