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Grundeinstellungen "Reisen"

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Verfasst von Gideon Weller
Vor über einer Woche aktualisiert

Verpflegungsmehraufwendungen

Ab ZEP Compact mit Modul Reisekostenabrechnung

Berechnungsverfahren der Verpflegungsmehraufwendungen

Sie haben die Wahl:

Keine Berechnung

Es werden keine Verpflegungsmehraufwendungen berechnet.

Deutschland

Geben Sie jeweils eine Pauschale an für eine Abwesenheit von mehr als 8 bzw. mindestens 24 Stunden. Wenn Sie an einem Tag auch das Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen bezahlt bekommen haben, sieht die steuerliche Regelung einen Abzug von den Verpflegungsmehraufwendungen vor. Diese ist je nach Ort prozentual vorgegeben. Die Angabe, ob eine Mahlzeit bezahlt wurde, erfolgt unter Mein ZEP > Projektzeiten für den jeweiligen Tag mit dem Besteck-Symbol.


Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen:
Details zur Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie in den Dokumenten des Bundesfinanzministeriums:

Österreich

Kalendertag-Regelung

Für die Berechnung des Tagesgelds wird jeweils ein Kalendertag zu Grunde gelegt.

24-Stunden-Regelung

Für die Berechnung des Tagesgelds wird ab "Reisebeginn" in 24-Stunden Intervallen gerechnet.


Unter Reisekosten-Tagesgeld geben Sie das für den Ort gültige pauschale Tagesgeld an. Außerdem haben Sie für jeden Ort die Wahl zwischen Zwölftelregelung und Drittelregelung:

  • Zwölftelregelung:

Reisedauer

Tagesgeld

bis zu 3 Stunden

kein Tagesgeld

3 bis 11 Stunden

1/12 Tagesgeld für jede angebrochene Reisestunde

11 bis 24 Stunden

volles Tagesgeld (entspricht der Regelung für die steuerliche Behandlung von Inlands-Geschäftsreisen in Österreich)

Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das ganze Tagesgeld.

  • Drittelregelung:

Reisedauer

Tagesgeld

bis zu 5 Stunden

kein Tagesgeld

5 bis 8 Stunden

1/3 des Tagesgeldes

8 bis 12 Stunden

2/3 des Tagesgeldes

über 12 Stunden

volles Tagesgeld

Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das ganze Tagesgeld.

  • Regelung nach Kollektivvertrag für Eisen- und Metallindustrie:

Reisedauer

Tagesgeld

bis zu 3 Stunden

kein Tagesgeld

3 bis 6 Stunden

1/4 des Tagesgeldes

6 bis 9 Stunden

1/2 des Tagesgeldes

9 bis 12 Stunden

3/4 des Tagesgeldes

über 12 Stunden

volles Tagesgeld

Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das aliquote Tagesgeld, dh. auf den Anteil des Tagesgelds, der sich aufgrund der Abwesenheitszeit berechnet.

Das hier eingestellte Berechnungsverfahren gilt zunächst für alle (neuen) Mitarbeiter. Sie können jedoch für jeden einzelnen Mitarbeiter in seinen Daten die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen ausschalten, bzw. bei Österreich das jeweils andere Berechnungsverfahren (Kalendertag/24-Stunden) einstellen.

Wenn Sie an einem Tag auch das Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen bezahlt bekommen haben, können Sie einen Abzug von den Verpflegungsmehraufwendungen vornehmen. Diese ist je nach Ort prozentual vorgegeben. Die Angabe, ob eine Mahlzeit bezahlt wurde, erfolgt unter Mein ZEP > Projektzeiten für den jeweiligen Tag mit dem Besteck-Symbol.

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Mehr Info zu Verpflegungsmehraufwendungen in ZEP

Wo sehe ich die berechneten Verpflegungsmehraufwendungen?

Verpflegungsmehraufwendungen werden bei der Kostenabrechnung des Mitarbeiters ausgewiesen und werden als interne Projektkosten in den Ertragsauswertungen berücksichtigt.


Sie haben außerdem die Möglichkeit, Verpflegungsmehraufwendungen in einem Projekt weiterzuverrechnen. Das können Sie je Projekt einstellen.


Der ermittelte Betrag wird dann in der Projektabrechnung und in den Ertragsauswertungen berücksichtigt.

Wann entstehen Verpflegungsmehraufwendungen?

Verpflegungsmehraufwendungen entstehen, wenn ein Mitarbeiter Projektzeiten an einem Arbeitsort, der nicht der "erste Tätigkeitsstätte"-Arbeitsort ist, bucht. ZEP ermittelt die Zeit, die der Mitarbeiter unterwegs war, inkl. Pausen.


Am besten geht das, wenn der Mitarbeiter jede Reise mit einer "hin"-Buchung beginnt und mit einer "rück"-Buchung abschließt. (Wenn Sie die Anweisung haben, dass die eigentliche Reisezeit keine Arbeitszeit ist, kann die hin- und Rückreise auch nur zu einem Zeitpunkt, also mit der Dauer "0" gebucht werden, so dass damit lediglich der Beginn und das Ende der Reise eindeutig gesetzt sind)

Woher kommen die Zahlen für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen?

In der Administration > Reisen > Orte werden die landesspezifischen Parameter je Ort angegeben.


Zu einer Abwesenheit eines Mitarbeiters pro Kalendertag werden die Verpflegungsmehraufwendungen aus der Dauer der Abwesenheit und den Parametern des Arbeitsortes ermittelt.

Wochenende

Unter folgenden Voraussetzungen werden für nicht bebuchte Zwischentage (z.B. Samstag und Sonntag) Verpflegungsmehraufwendungen berechnet:

  • Die letzte Buchung eines Tages (z.B. Freitag) ist eine Auswärtstätigkeit (Ort ist nicht Standard) und ist keine Rückreise.

  • Es folgen nicht mehr als drei Tage ohne Zeitbuchung (z.B. Samstag, Sonntag und Feiertag).

  • Die erste Buchung (z.B. am Montag) ist am gleichen Ort wie die letzte Buchung (am Freitag) und sie ist keine Hinreise.

  • Die Zwischentage werden mit 24 Stunden Abwesenheit angerechnet.

Wenn Sie die Österreich-24-Stunden-Regelung eingestellt haben, müssen Sie für Samstag und Sonntag jeweils eine weiter-Reisezeit mit der Dauer "0" erfassen, sonst werden die Wochenenden nicht in der Berechnung berücksichtigt.

Anwendungsbeispiele

Fall

Beispiel

Buchungsvorgang

Wochenende ohne VMA abrechnen

Ein Mitarbeiter könnte übers Wochenende auch wieder zurückreisen, möchte aber privat am auswärtigem Arbeitsort bleiben. Er soll für diese Zeit keine VMA erhalten.

Dazu bucht er am Freitag eine Rückreise mit der Zeit 0 und am Montag dann wieder eine Hinreise mit der Zeit 0.

VMA für Wochenende abrechnen

Ein Mitarbeiter bleibt übers Wochenende an seinem auswärtigen Arbeitsort und erhält steuerfreie VMA, auch wenn er am Wochenende nicht gearbeitet hat.

Wenn die Freitags- und Montags-Arbeit auf ein Projekt gebucht ist, das laut Projektplanung die VMA an den Kunden weiterverrechnet, dann werden auch diese Wochenend-VMA in der Projektabrechnung berücksichtigt.

Reise über mehrere Orte

  1. Reise über mehrere Inlandsorte an einem Kalendertag

  2. Reise im In- und Ausland an einem Kalendertag

ZEP erkennt Inlandsorte, weil die Ortsbezeichnung das Wort Inland enthält.

  1. Für die VMA-Berechnung in ZEP ist der letzte besuchte Inlandsort entscheidend.

  2. Für die VMA-Berechnung ist der letzte besuchte Auslandsort entscheidend.

zwei getrennte Reisen an einem Kalendertag

Der Mitarbeiter führt zwei getrennte Reisen an einem Tag durch.

Es werden die Abwesenheitszeiten in Summe für den Tag betrachtet. Auch hier gilt der zuletzt besuchte Ort, ggf. der zuletzt besuchte Auslandsort als Grundlage zur Berechnung der VMA.

Reisen über Mitternacht

Ein Mitarbeiter ist bei einer Reise über Mitternacht hinweg unterwegs.

Achten Sie darauf, dass die Reise insgesamt mit genau einer Hinreise beginnt und genau einer Rückreise endet. Die Reisezeiten dazwischen müssen Weiterreisen sein.

Erfassung der Reise in zwei Teilen.

  1. Teil: bis 24 Uhr mit Angabe des zu dieser Uhrzeit erreichten Ortes

  2. Teil: Folgetag ab 0 Uhr, hier wird der Zielort angegeben

Mitternachtsregel

Die Mitternachtsregel bedeutet, dass die Abwesenheiten von 2 Kalendertagen zusammengezogen werden dürfen, um ggf. Verpflegungsmehraufwendungen zu erhalten. Dieses darf jedoch nur dann erfolgen, wenn es keine Übernachtung gab.


Die Mitternachtsregel wird angewendet, wenn

  • die Reise nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr beendet wurde

und

  • es keine Übernachtung gab (Übernachtung entsprechend Ihren Einstellungen in "Übernachtungszeit erkennen")

Fristprüfung für steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen

Stellen Sie hier ein, ob sich die Fristprüfung für den steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen auf das selbe Projekt oder auf den selben Kunden beziehen soll.

  • Es wird ermittelt, ab welchem Datum der Mitarbeiter mehr als zwei Tage pro Woche auf das gleiche Projekt auf den gleichen Arbeitsort gebucht hat.

  • Es wird ermittelt, seit welchem Datum der Mitarbeiter mehr als zwei Tage pro Woche auf Projekte des gleichen Kunden auf den gleichen Arbeitsort gebucht hat.

Wenn das, abzüglich Fehlzeiten, mehr als 3 Monate sind und es keine 4-wöchige Unterbrechung gegeben hat, wird in der Kostenabrechnung des Mitarbeiters ein entsprechender Hinweis ausgeben.


Übernachtungszeit erkennen

Diese Einstellung beeinflusst die Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen für den Fall, dass ein Mitarbeiter über Nacht reist.


Wenn Sie hier Nein angeben, wird ZEP keine Übernachtungszeit erkennen, d.h. es wird nie eine Übernachtung für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt, da es ja lt. Definition keine gibt. Dies hat Auswirkung für An- und Abreisetage mit Unterschreitung der Mindestabwesenheit: hier berechnet ZEP demnach nie VMA.


Wenn Sie hier Ja angeben, wendet ZEP Ihre Definition für Übernachtungen an. Geben Sie an, in welchem zeitlichen Rahmen eine nicht bebuchte Zeitspanne liegen muss, damit ZEP eine Übernachtung erkennt.


Geben Sie die Übernachtungszeit in Stunden mindestens an. Für den zeitlichen Rahmen tragen Sie den Übernachtungszeit Beginn am Abend (muss größer als 12.00 sein) und das Übernachtungszeit Ende am Morgen (muss kleiner als 12.00 sein) ein.


Die Übernachtungszeit in Stunden mindestens darf nicht größer sein als Beginn bis Ende. (Sie können auch 0 eintragen, dann wird immer eine Übernachtung anerkannt, auch wenn es keine Pause gab. Dies bedeutet für An- und Abreisetag mit Unterschreitung der Mindestabwesenheitszeit: ZEP berechnet immer VMA.)


D.h. eine Übernachtung wird immer dann angenommen, wenn eine Reise vorliegt, d.h. der Ort der Zeitbuchungen z. B. nicht die „erste Tätigkeitsstätte“ ist​

und

zwischen Ihren angegebenen Übernachtungszeit Beginn am Abend (muss größer als 12.00 sein) und der Übernachtungszeit Ende am Morgen (muss kleiner als 12.00 sein) die Übernachtungszeit in Stunden mindestens die angegebene Anzahl Stunden beträgt.

Wenn ein Mitarbeiter einen Tag auf verschiedene Projekte gebucht hat

Wenn im Rahmen einer Auswärtstätigkeit der Mitarbeiter Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) anfallen, können Sie in den Reiseeinstellungen eines Projekts angegeben, ob VMA abgerechnet werden sollen.
Hier in den Einstellungen, geben Sie an, wie diese VMA an das betreffende Projekt bzw. die betreffenden Projekte weiter berechnet werden sollen. Sie können folgende zwei Optionen wählen, wenn ein Mitarbeiter einen Tag auf verschiedene Projekte gebucht hat:

  • die VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen oder

  • nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten.

VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen (d.h. die VMA des Tages auf alle betreffenden Projekte anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen)

Der Ausgangspunkt ist die Berechnung der VMA aus Mitarbeitersicht, d.h. alle Zeitbuchungen auf alle Projekte. Daraus ermittelt sich die für diesen Tag geltende Pauschale, also z.B. mehr als 8 Stunden oder mind. 24 Stunden (Administration > Reisen > Orte).
In einem nächsten Schritt verteilt ZEP dieses Ergebnis auf die beteiligten Projekte dieses Tages, d.h. auf die Projekte, auf die „Ort projektrelevant“ gebucht wurde.


Das bedeutet:
Aus interner Sicht: Die externen zu verrechnenden VMA werden nach dem gleichen Schlüssel ermittelt wie die internen VMA. Im einfachsten Beispiel: Wenn alle beteiligten Projekte so eingestellt sind, dass sie grundsätzlich (für alle Zeiten, nicht nur für fakturierbare) VMA mit den "normalen“ Ortspauschalen berechnen, dann haben Sie auf den Projektabrechnungen in Summe genau den Betrag, wie der Mitarbeiter in seiner Kostenabrechnung.
Implizit werden damit ebenfalls Pausen, Übergangstage (Wochenenden) und der Abzug von Mahlzeiten anteilig auf die Projekte verteilt.
Aus Sicht der Kunden (also der Rechnungsempfänger): Die Berechnung der VMA für ein Projekt ist immer abhängig davon, ob der Mitarbeiter an dem Tag auch noch auf andere Projekte "außer Haus" gebucht hat (und bei der VMA-Tabelle ist es nicht vermeidbar, dass Uhrzeiten, Start-/Zielort, Arbeitsort eines "anderen" Projektes auf der Rechnung sichtbar werden).
Bitte beachten Sie: Das ist für den Empfänger der Rechnung nicht immer nachvollziehbar, denn die Projektzeiten der anderen Projekte sind auf der Rechnung natürlich nicht aufgeführt.


Beispiel:

wenn 4 Stunden auf das Projekt gebucht sind, kann es den Fall geben:

  • dass keine VMA abgerechnet werden, weil auf sonst keine Projekte gebucht wurde, oder

  • dass die halbe Pauschale abgerechnet wird, weil noch 4 weitere Stunden auf ein anderes Projekt gebucht wurden, oder

  • es wird ein Drittel der Pauschale abgerechnet, weil noch 8 weitere Stunden auf ein anderes Projekt gebucht wurden.

oder Sie geben an, die​

VMA der Projekte verschiedener Kunden getrennt betrachten

d.h. die VMA des Tages nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten.


Wenn Sie diese Option gewählt haben, können Sie weiter angeben, wie die VMA an das Projektabgerechnet werden sollen.

Wenn ein Projekt mehrere Kunden hat:

  • Mit der Einstellung "VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen" sind alle Kunden des Projekts gleichberechtigt. Auf den Abrechnungen steht bei jedem Kunden immer der gleiche vollständige VMA-Betrag.

  • Mit der Einstellung "nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten." werden nur Projekte betrachtet, bei denen der Kunde PRIMÄR ist. Das hat zur Folge, dass auf einer Abrechnung an einen Sekundärkunden die VMA nicht berücksichtigt werden, sondern nur beim Primärkunden.

Für die Abrechnung der VMA eines Projekts

wenn der Mitarbeiter einen Tag auf verschiedene Projekte gebucht hat

Wenn Sie die Option "nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten." gewählt haben, können Sie für die Abrechnung der VMA eines Projekts folgende Optionen wählen:

  • alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln; sie unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projektes nicht.

oder

  • nur mit "Ort nicht projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln. Mit "Ort projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts.

oder

  • alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts.

Die dem Mitarbeiter ausbezahlten VMA sind nicht die Summe aller Projektabrechnungen.
Projekte unterschiedlicher Kunden bekommen u.U. die gleichen VMA (mehrfach) in Rechnung gestellt. Trotzdem wird der Rechnungsempfänger das korrekt nachvollziehen können, denn es gibt keine Seiteneffekte aus Buchungen auf andere Projekte.


Beispiele für die Weiterberechnung der VMA an Projekte/Kunden

Einstellung: "auf alle Projekte anteilig verteilen"

  • Reiseeinstellung bei beiden Projekten: Verpflegungsmehraufwendungen: "für alle Arbeitszeiten abrechnen":
    Auf zwei unterschiedliche Projekt A und B wird von einem Mitarbeiter an einem Tag jeweils 4,5Stunden erfasst.
    Kostenabrechnung des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter erhält die "mehr als 8 Stunden-Pauschale".
    Reisekosten Projekt A: 50% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale
    Reisekosten Projekt B: 50% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale

  • Auf Projekt A werden von einem Mitarbeiter an einem Tag 7 Stunden erfasst, auf Projekt B werden 3 Stunden erfasst.
    Kostenabrechnung des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter erhält die "mehr als 8 Stunden-Pauschale".
    Reisekosten Projekt A: 70% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale
    Reisekosten Projekt B: 30% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale

  • Reiseeinstellung bei Projekt A: Verpflegungsmehraufwendungen: "für alle Arbeitszeiten abrechnen" und
    Reiseeinstellung bei Projekt B: Verpflegungsmehraufwendungen: "nur für fakturierbare Arbeitszeiten abrechnen:
    Mitarbeiter bucht auf Projekt A 4,5 Stunden und auf Projekt B 1 Stunde fakturierbar und 3,5 Stunden nicht fakturierbar
    Kostenabrechnung des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter erhält die "mehr als 8 Stunden-Pauschale".
    Reisekosten Projekt A: 50 % der "mehr als 8 Stunden-Pauschale
    Reisekosten Projekt B: 50% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale

  • Mitarbeiter bucht auf Projekt A 8 Stunden fakturierbar und auf Projekt B 8 Stunden nicht fakturierbar:
    Kostenabrechnung des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter erhält die "mehr als 8 Stunden-Pauschale".
    Reisekosten Projekt A: 50 % der "mehr als 8 Stunden-Pauschale
    Reisekosten Projekt B: 50% der "mehr als 8 Stunden-Pauschale, da hier aber nur nicht fakturierbargebucht wurde, werden 50% von 0,- = 0 berechnet!

Einstellung: "Projekte verschiedener Kunden getrennt betrachten"

- und Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln, also keine Unterbrechung der Abwesenheitszeit.

d.h. alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden werden wie eine Pause behandeln; sie unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projektes nicht.


Beispiel: Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht:


08.00 - 09.00 Uhr Projekt A
09.00 - 10.00 Uhr Projekt B
10.00 - 11.00 Uhr Projekt A
11.00 - 12.00 Uhr Projekt B
12.00 - 13.00 Uhr Projekt A
13.00 - 14.00 Uhr Projekt B
14.00 - 15.00 Uhr Projekt A
15.00 - 16.00 Uhr Projekt B
16.00 - 17.00 Uhr Projekt A
17.00 - 18.00 Uhr Projekt B


VMA Projekt A: 8.00 - 18.00 Uhr = "mehr als 8 Stunden-Pauschale"; Arbeitszeit 5 Stunden
VMA Projekt B: 8.00 - 18.00 Uhr = "mehr als 8 Stunden-Pauschale"; Arbeitszeit 5 Stunden

- und mit "Ort nicht projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln, also keine Unterbrechung der Abwesenheitszeit; mit "Ort projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden unterbrechen die Abwesenheitszeit eines Projekts.

nur mit „Ort nicht projektrelevant“ gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln. Mit „Ort projektrelevant“ gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts.


Beispiel 1:

Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht, jede Zeitbuchung war "Ort projektrelevant":


08.00 - 09.00 Uhr Projekt A
09.00 - 10.00 Uhr Projekt B
10.00 - 11.00 Uhr Projekt A
11.00 - 12.00 Uhr Projekt B
12.00 - 13.00 Uhr Projekt A
13.00 - 14.00 Uhr Projekt B
14.00 - 15.00 Uhr Projekt A
15.00 - 16.00 Uhr Projekt B
16.00 - 17.00 Uhr Projekt A
17.00 - 18.00 Uhr Projekt B


VMA Projekt A: 8.00 - 9.00 Uhr + 10.00 - 11.00 Uhr + 12.00 - 13.00 Uhr + 14.00 - 15.00 Uhr + 16.00 - 17.00 Uhr
= 5 Stunden Abwesenheitszeit = keine VMA
VMA Projekt B: wie Projekt A, nur "zeit-versetzt"
= 5 Stunden Abwesenheitszeit = keine VMA


Beispiel 2:

Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht, jede Zeitbuchung auf Projekt A war "Ort projektrelevant" (*), auf Projekt B "Ort nicht projektrelevant":


08.00 - 09.00 Uhr Projekt A*
09.00 - 10.00 Uhr Projekt B
10.00 - 11.00 Uhr Projekt A*
11.00 - 12.00 Uhr Projekt B
12.00 - 13.00 Uhr Projekt A*
13.00 - 14.00 Uhr Projekt B
14.00 - 15.00 Uhr Projekt A*
15.00 - 16.00 Uhr Projekt B
16.00 - 17.00 Uhr Projekt A*
17.00 - 18.00 Uhr Projekt B


VMA Projekt A: 8.00 - 18.00 Uhr = "mehr als 8 Stunden-Pauschale"; Arbeitszeit 5 Stunden
VMA Projekt B: keine VMA, da Ort nicht projektrelevant

- und Zeiten auf Projekte anderer Kunden unterbrechen die Abwesenheit eines Projekts

d.h. alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts.


Bucht ein Mitarbeiter an einem Tag auf zwei verschiedene Projekte verschiedener Kunden, wird jedes Projekt für sich betrachtet, die Zeiten auf das jeweils andere Projekt werden immer als Pause betrachtet.
Beispiel: Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht:


08.00 - 09.00 Uhr Projekt A
09.00 - 10.00 Uhr Projekt B
10.00 - 11.00 Uhr Projekt A
11.00 - 12.00 Uhr Projekt B
12.00 - 13.00 Uhr Projekt A
13.00 - 14.00 Uhr Projekt B
14.00 - 15.00 Uhr Projekt A
15.00 - 16.00 Uhr Projekt B
16.00 - 17.00 Uhr Projekt A
17.00 - 18.00 Uhr Projekt B


VMA Projekt A: 8.00 - 9.00 Uhr + 10.00 - 11.00 Uhr + 12.00 - 13.00 Uhr + 14.00 - 15.00 Uhr + 16.00 - 17.00 Uhr
= 5 Stunden Abwesenheitszeit = keine VMA
VMA Projekt B: wie Projekt A, nur "zeit-versetzt"
= 5 Stunden Abwesenheitszeit = keine VMA

Alle Start-/Zielorte anzeigen

Sie können hier optional einstellen, ob in der Kostenabrechnung des Mitarbeiters alle Start- und Zielorte angezeigt werden sollen.


Beispiel:
8.00 Uhr - 9.00 Uhr: Hinreise von Wohnort zum Kunden
9.00 Uhr - 16.00 Uhr: arbeiten beim Kunden vor Ort
16.00 Uhr - 17.00 Uhr: Rückreise vom Kunden zum Büro


Wenn Sie diese Einstellung aktivieren (Ja), dann werden der Start- und Zielort jeder Zeitbuchung mit der Reisetätigkeit angezeigt:
Wohnort, Kunde, Kunde, Büro


Wenn Sie diese Einstellung nicht aktivieren (Nein), dann werden nur der zuerst gebuchte Start und der zuletzt gebucht Zielort der nicht mit dem Startort identisch ist, angezeigt:
Wohnort, Büro

Diese Einstellung könnte evtl. (wie in diesem Beispiel) zu Missverständnissen führen.


Beispiele und Tipps für Reisezeiterfassung und Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsmehraufwendungen werden in ZEP automatisch berechnet, wenn der Arbeitsort nicht erste Tätigkeitsstätte ist.


Eintägige Reise

Am einfachsten erfassen Sie die Daten für Ihre Reise- und Projektzeit im korrekten zeitlichen Ablauf:

  • Hinreise

  • Projektzeit

  • Rückreise

Wählen Sie als Arbeitsort den passenden Nicht-erste Tätigkeitsstätte-Arbeitsort, damit die Verpflegungsmehraufwendungen korrekt berechnet werden. Der Zeitraum für die Berechnung beginnt mit der Hinfahrt, bzw. der ersten Projektzeit am Nicht-erste Tätigkeitsstätte-Arbeitsort und endet mit der Rückreise bzw. um 24.00 Uhr desselben Tages wenn keine Rückreise erfasst wurde. Wird am nächsten Tag eine Projektzeit am Arbeitsort "erste Tätigkeitsstätte erfasst, berechnet ZEP die Verpflegungsmehraufwendungen bis zum Ende der zuletzt erfassten Tätigkeit am Nicht-Standard-Arbeitsort.


Beispiel:

  • 8.00 Uhr - 9.00 Uhr Reisezeit (hin), Arbeitsort: D (Inland außer Haus)

  • 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Projektzeit Arbeitsort: D (Inland außer Haus)

  • 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Projektzeit Arbeitsort: D (Inland außer Haus)

  • 17.00 Uhr - 18.00 Uhr Reisezeit (rück), Arbeitsort: D (Inland außer Haus)

Sie waren 9 Stunden außer Haus (inkl. Pause zwischen 12 und 13 Uhr) und erhalten hierfür die gesetzliche Pauschale von 12,- Euro als Verpflegungsmehraufwendung. Ab 24.00 Stunden 24,- Euro.


Definition Übernachtung

Für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen ist es entscheidend, ob eine Übernachtung stattgefunden hat oder nicht. Daher versucht ZEP auf Basis der Zeitbuchungen zu erkennen, ob eine Übernachtung vorliegt:


Eine Übernachtung wird angenommen, wenn

  • eine Reise vorliegt, d.h. der Ort der Zeitbuchungen z. B. nicht die „erste Tätigkeitsstätte“ ist

  • zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens 2 Stunden nicht gebucht (also Pause) ist

oder

  • Sie in Administration > Reisen > Verpflegungsmehraufwendungen unter Übernachtungszeit erkennen eine eigene Definition hinterlegt haben

Reisen über Mitternacht

Sie erfassen immer bezogen auf den Kalendertag, d.h. eine Reise über Mitternacht hinweg wird in zwei Teilen eingegeben. Beim ersten Teil „bis 24 Uhr“ muss der bis dahin erreichte Ort angegeben werden (egal ob Flug oder Bahn oder Auto). Beim zweiten Teil (Folgetag ab 0 Uhr) wird der Zielort angegeben.


Achten Sie darauf, dass die Reise insgesamt mit genau einer Hinreise beginnt und genau einer Rückreise endet. Die Reisezeiten dazwischen müssen Weiterreisen sein.


Mitternachtsregel

Die Mitternachtsregel bedeutet, dass die Abwesenheiten von 2 Kalendertagen zusammengezogen werden dürfen, um ggf. Verpflegungsmehraufwendungen zu erhalten. Dieses darf jedoch nur dann erfolgen, wenn es keine Übernachtung gab.


Die Mitternachtsregel wird angewendet, wenn

  • die Reise nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr beendet wurde

und

  • es keine Übernachtung gab, d. h. wenn im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weniger als 2 Stunden zusammenhängende Pause waren.

Anreise-/Abreise-Regelung ohne Mindestabwesenheitszeit

Wenn eine Reise mit einer Hinreise beginnt und an dem Kalendertag nicht mehr abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Anreise. Wenn danach (gemäß obiger Definition) eine Übernachtung stattgefunden hat, dann wird die Tagespauschale mehr als 8 Stunden angerechnet, auch bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit.


Wenn eine Reise an einem neuen Kalendertag fortgesetzt wird, und dann an diesem Tag mit einer Rückreise abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Abreise. Wenn davor (gemäß obiger Definition) eine Übernachtung stattgefunden hat, dann wird die Tagespauschale mehr als 8 Stunden angerechnet, auch bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit.


Insgesamt werden an einem Tag nicht mehr als die 24-Stunden-Pauschale berechnet, selbst wenn mehrere An- und Abreisen stattgefunden haben.

Mehrtägige Reise

Reisen über mehrere Tage sollten genau wie eintägige Reisen mit einer Hinreise beginnen und mit einer Rückreise beendet werden. Alle Reisezeiten dazwischen sollten als Weiterreise erfasst werden.


Haben Sie am gleichen Tag keine Rückreise erfasst, geht ZEP davon aus, dass es sich um eine mehrtägige Reise handelt. Es werden die Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt berechnet: Ab der Hinreise bis 24.00 Uhr desselben Tages und ab 0.00 Uhr des Folgetages bis zur Rückreise.


Wochenende

In ZEP wird berücksichtigt, dass ein Mitarbeiter steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen erhalten kann, wenn er über das Wochenende an seinem auswärtigen Arbeitsort bleibt, auch wenn er an den Wochenend-Tagen nicht gearbeitet hat.


Unter folgenden Voraussetzungen werden für nicht bebuchte Zwischentage (z.B. Samstag und Sonntag) Verpflegungsmehraufwendungen berechnet:

  • Die letzte Buchung eines Tages (z.B. Freitag) ist eine Auswärtstätigkeit (Ort ist nicht "erste Tätigkeitsstätte") und ist keine Rückreise.

  • Es folgen nicht mehr als drei Tage ohne Zeitbuchung (z.B. Samstag, Sonntag und Feiertag).

  • Die erste Buchung (z.B. am Montag) ist am gleichen Ort wie die letzte Buchung (am Freitag) und sie ist keine Hinreise.

  • Die Zwischentage werden mit 24 Stunden Abwesenheit angerechnet.

Um zu verhindern, dass für das Wochenende Verpflegungsmehraufwendungen angerechnet werden, buchen Sie am Freitag eine Rückreise.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter könnte übers Wochenende auch wieder zurückreisen, möchte aber das Wochenende privat an dem auswärtigem Arbeitsort bleiben, dementsprechend soll er für diese Zeit auch keine Verpflegungsmehraufwendungen erhalten, dann bucht er am Freitag eine Rückreise mit der Zeit 0 und am Montag dann wieder eine Hinreise mit der Zeit 0. Für dieses Wochenende werden für den Mitarbeiter keine Verpflegungsmehraufwendungen berechnet.


Wenn die Freitags- und Montags-Arbeit auf ein Projekt gebucht ist, das laut Projektplanung die Verpflegungsmehraufwendungen an den Kunden weiterverrechnet, dann werden selbstverständlich auch diese Wochenend-Verpflegungsmehraufwendungen im Projektumsatz (bei Einsatz des Moduls Faktura in der Rechnung) berücksichtigt.


Dreimonatsfrist
Für die Berechnung der Dreimonatsfrist gilt seit 2014 eine rein zeitliche Bemessung der Unterbrechungsregelung. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Der Grund der Unterbrechung ist unerheblich; es zählt nur die Unterbrechungsdauer.


Reisen länger als 3 Monate
Sie haben die Möglichkeit, spezielle Orte („Sonstige Reise“) zu definieren, für die die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen keine Übernachtungen berücksichtigt, d.h. Grundlage für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen ist lediglich die Zeit ab der ersten Zeitbuchung des Tages bis zur letzten Zeitbuchung des Tages.

Eine mögliche Anwendung für diese ZEP-Funktionalität sind Auswärtstätigkeiten, die die Dauer von 3 Monaten überschreiten.

Hintergrund dazu sind die steuerlichen Regelungen in Deutschland: Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen sind in der Regel nur dann steuerfrei, wenn der Mitarbeiter nicht länger als 3 Monate am gleichen Ort beschäftigt ist. Bei einer längeren auswärtigen Tätigkeit gibt es keine verbindlichen Vorschriften zur Vergütung von Verpflegungsmehraufwendungen. Mit ZEP haben Sie die Wahl:

  • Entweder: Der Mitarbeiter bucht nach Ablauf der drei Monate seine Arbeitszeit wieder auf den Standard-Ort und erhält keine Verpflegungsmehraufwendungen.

  • Oder: Sie bezahlen auch nach Ablauf der drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen, jedoch ohne Berücksichtigung der Übernachtungen und i.d.R. nicht steuerfrei. Dazu definieren Sie in den ZEP -Stammdaten einen Ort, den Sie als „Sonstige Reise“ kennzeichnen und geben die gewünschten Pauschalen an. Der Mitarbeiter bucht (nach Ablauf der drei Monate) seine Arbeitszeit auf diesen speziellen Ort und erhält die entsprechenden Verpflegungsmehraufwendungen.

Auch für die Weiterberechnung von Verpflegungsmehraufwendungen an den Kunden gilt: Bei Orten mit der Kennzeichnung Sonstige Reise werden Übernachtungen nicht berücksichtigt.

Eigenanteil Fahrtzeit

Eine Reisetätigkeit („re“) kann auch mit identischer von- und bis - Zeit, d.h. mit Dauer 0 gebucht werden. Mitarbeiter, bei denen der Weg zum Kunden nicht als Arbeits- bzw. Projektzeit abgerechnet wird, die aber trotzdem Verpflegungsmehraufwendungen und evtl. Fahrtkostenerstattung erhalten, buchen solche 0-Zeiten als Hin- und Rückreise, um damit Beginn und Ende des für die Verpflegungsmehraufwendungen entscheidenden Zeitraums zu markieren.

  • Geben Sie bei von und bis die gleiche Zeit ein.

  • Wählen Sie die Tätigkeit „re“ (Reisetätigkeit).

  • Geben Sie die Reisedaten ein.

  • Werden auch die Fahrtkosten (werden aus den Feldern Fahrzeug, Privat, Kilometer und Mitfahrer berechnet) nicht erstattet, geben Sie bei Fahrzeug, Kilometer und Mitfahrer " - " bzw. " 0 " ein.

Wir empfehlen, jede Reise mit einer „hin“-Reise zu beginnen und mit einer „zurück“-Reise zu beenden, wobei alle Projektzeiten innerhalb dieses Zeitraums an einem Nicht-Standard-Arbeitsort gebucht sind.

Auch wenn Sie Hin-Reise und Rück-Reise weglassen und einfach nur Ihre Arbeitszeit am Nicht-Standard-Arbeitsort buchen, wird ZEP für diese Zeit den Verpflegungsmehraufwand berechnen. Die Reise endet dann mit der nächsten Projektzeitbuchung am Standard-Arbeitsort. Beachten Sie aber, dass Buchungen am Nicht-Standard-Arbeitsort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen als mehrtägige Reise interpretiert werden und Verpflegungsmehraufwendungen bis 24 Uhr / ab 0 Uhr berücksichtigt werden.

Kostenabrechnung & Gutschrift

Tabelle Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn Sie hier „Projekt anzeigen“ angeben, wird in der Auswertung „Kostenabrechnung“ des einzelnen Mitarbeiters in der Tabelle mit den Verpflegungsmehraufwendungen (VMA-Tabelle) das jeweilige Projekt, für welches die VMAs angefallen sind in einer Extra-Spalte aufgeführt.


Tabelle Kilometergeld

Wenn Sie hier „Projekt anzeigen“ bzw. „Projekt und Vorgang anzeigen“ angeben, wird in der Auswertung „Kostenabrechnung“ des einzelnen Mitarbeiters in der Tabelle mit dem Kilometergeld das jeweilige Projekt bzw. Projekt und Vorgang, für die die Km angegeben wurden in einer Extra-Spalte aufgeführt.


Tabelle Belege

Wenn Sie hier „Projekt anzeigen“ bzw. „Projekt und Vorgang anzeigen“ angeben, wird in der Auswertung „Kostenabrechnung“ des einzelnen Mitarbeiters in der Tabelle der Belege das jeweilige Projekt bzw. Projekt und Vorgang, der erfassten Belege in einer Extra-Spalte aufgeführt.


Dateiformat

Stellen Sie ein, in welchem Dateiformat Sie mit ZEP Kostenabrechnungen erstellen möchten.
Ohne das ZEP-Modul „Dokumentengenerator“ ist das Dateiformat für die Kostenabrechnung „html“.

Geprüfte Kostenabrechnung im Querformat

Geben Sie an, ob die geprüfte Kostenabrechnung im Querformat erstellt werden soll. Bitte beachten Sie, eine als geprüft gespeicherte Kostenabrechnung wird in dem angegebenen Format gespeichert, ändern Sie nachträglich in den Einstellungen das Format, müssen Sie zunächst die bereits als geprüft gespeicherte Kostenabrechnung löschen und dann im gewünschten Format neu speichern.

Fahrzeuge

Bei der Erfassung von Reisezeiten gibt der Mitarbeiter an, mit welchem Fahrzeug er gefahren ist. Die steuerlich relevanten Fahrzeuge sind in ZEP bereits enthalten.


Sie können Fahrzeuge in mehreren Sprachen hinterlegen.
Die Eingabe erfolgt jeweils im Feld Bezeichnung: Klicken Sie auf deutsch/englisch/französisch/spanisch, geben Sie die Bezeichnung für die Kurzform an. Je nach eingestellter Sprache des Mitarbeiters bzw. des Projekts wird Bezeichnung in der Sprachauswahl angezeigt.


Zu jedem Fahrzeug legen Sie hier fest, welche km-Pauschale (steuerfrei, bzw. optional steuerpflichtig) und evtl. Mitfahrerpauschale bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug in der Reisekostenabrechnung für den Mitarbeiter erstattet wird. In der Projektabrechnung kann diese Pauschale ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Für Deutschland und Österreich

Die in ZEP bereits eingetragenen Pauschalen sind die vom Finanzamt vorgegebenen, steuerfrei zu erstattenden Beträge. Sie können auch höhere Pauschalen für Ihre Mitarbeiter hinterlegen, diese müssen dann versteuert werden und entsprechend auf der Kostenabrechnung getrennt ausgewiesen werden. Geben Sie hier den Betrag an, den Sie zusätzlich zum steuerfreien Betrag auszahlen möchten. ZEP weist diese Beträge gesondert auf der Kostenabrechnung des Mitarbeiters auf.

Sie können in ZEP auch mehrere gleiche Fahrzeugtypen anlegen, z.B. wenn mehrere Fahrzeuge im Fuhrpark zur Auswahl stehen, können Sie jedes einzelne in ZEP mit dem jeweiligen Kennzeichen anlegen. Die Mitarbeiter wählen bei der Erfassung ihrer Reise dann das genutzte Fahrzeug aus.

Fahrzeuge Währung

Jedes Fahrzeug kann eine eigene Währung haben.


Anwendungsbeispiel:

Es gibt den Fall, dass Fahrzeugpauschalen nicht in der Basiswährung, sondern in einer anderen Währung abgerechnet werden sollen (z. B. bei einem Mitarbeiter in einem anderen Land, oder bei Projekt in einem anderen Land, wobei Sie genau die im Land gültigen Fahrzeugpauschalen an die Mitarbeiter weiterreichen wollen). Dann können Sie ein neues Fahrzeug anlegen, bei dem diese andere Währung für die Pauschalen gilt. Der Kurs wird von der Webseite Fixer.io bezogen.


Wenn Sie die Kostenabrechnung des Mitarbeiters machen, werden die Pauschalen ggf. umgerechnet. Für den dabei verwendeten Umrechnungskurs gilt das Datum der gebuchten Reise.

Orte

Orte anlegen

Bei der Buchung von Projektzeiten gibt ein Mitarbeiter an, an welchem Ort die Arbeit stattgefunden hat. Wenn nicht am üblichen Standardarbeitsort gearbeitet wurde, handelt es sich um eine Zeit, für die ein Verpflegungsmehraufwand erstattet werden kann. Sie legen hier fest, welche Orte dafür zur Auswahl stehen. Generell sind die Arbeitsorte dazu gedacht, die unterschiedlichen Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen (VMA-Pauschalen) abzubilden, d.h. es sollten nur Deutschland oder weitere Länder auswählbar sein.

In einigen wenigen Ländern gibt es als Ausnahme auch Städte mit höheren Pauschalen. Bitte informieren Sie sich vorab und legen Sie diese, falls von Ihnen benötigt, an.

Sie können Orte in mehreren Sprachen hinterlegen.
Die Eingabe erfolgt jeweils im Feld Bezeichnung: Klicken Sie auf deutsch/englisch/französisch/spanisch, geben Sie die Bezeichnung für die Kurzform an. Je nach eingestellter Sprache des Mitarbeiters bzw. des Projekts wird Bezeichnung in der Sprachauswahl angezeigt.

Heimarbeitsort

Legen Sie einen Heimarbeitsort an, wenn Sie später nachvollziehen wollen, wann die Mitarbeiter zuhause gearbeitet haben.


Sie können einen oder mehrere Heimarbeitsorte anlegen. Ein Heimarbeitsort ist ein Ort, für den (wie für die erste Tätigkeitsstätte) keine VMA und keine Anreisepauschalen anfallen und der folglich weder in der Kostenabrechnung des Mitarbeiters, noch in der Projektabrechnung auftaucht.


Deshalb werden alle Pauschalen automatisch auf 0 gesetzt, sobald Sie die Option Heimarbeitsort aktivieren.


Umgekehrt ist ein Ort, für den Sie alle Pauschalen manuell auf 0 setzen, nicht zwingend auch ein Heimarbeitsort, sondern lediglich ein Ort, für den der Mitarbeiter keine VMA erhält (Pauschale 0), für den jedoch trotzdem dem Kundenprojekt Anreisepauschalen oder spezielle Tagespauschalen berechnet werden können, wenn Sie dies in Projekt > [Projektname] > Abrechnungseinstellungen > Reiseeinstellungen entsprechend einstellen.

Steuerpflichtig

Sie können auch höhere Pauschalen für Ihre Mitarbeiter hinterlegen, diese müssen dann versteuert werden und entsprechend auf der Kostenabrechnung getrennt ausgewiesen werden. Geben Sie hier den Betrag an, den Sie zusätzlich zum steuerfreien Betrag auszahlen möchten. ZEP weist diese Beträge gesondert auf der Kostenabrechnung des Mitarbeiters auf.

Inland oder Ausland

Bitte geben Sie an, ob der Ort ein Inlands- oder ein Auslandsort ist.


Hintergrund: ZEP benötigt diese Information für die korrekte Berechnung der VMA.

  • Grundsätzlich gilt: Bei einer Reise über mehrere Orte an einem Tag, wird der zuletzt an diesem Kalendertag gebuchte Ort für die Berechnung der Pauschalen verwendet.

  • Ausnahme: Wird an einem Kalendertag auch ein Auslandsort gebucht, werden die Pauschalen dieses Orts berechnet, auch wenn er nicht der zuletzt gebuchte Ort des Kalendertages ist.

Ort Währung

Jeder Ort kann eine eigene Währung haben. Bei der Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen in der Kostenabrechnung eines Mitarbeiters und ggf. in der Projektabrechnung wird die Währung berücksichtigt. Das heißt:

  • Wenn die Auswertungswährung identisch mit der Orts-Währung ist, werden die Pauschalen direkt in die Berechnung übernommen (ohne Rundungsfehler durch hin- und her-Umrechnung).

  • Wenn die Auswertungswährung nicht identisch mit der Orts-Währung ist, dann wird die Orts-Pauschale umgerechnet. Für den Umrechnungskurs gilt das Datum der gebuchten Reise.

Dienstreise oder sonstige Reise

Beispiel:

Der Mitarbeiter arbeitet immer von Montag bis Freitag an einem Kundenstandort. Er bucht montags eine Hinreise, freitags eine Rückreise, sowie alle Arbeitszeiten dazwischen immer auf den passenden Arbeitsort.

  • Wenn dieser Arbeitsort als Dienstreise definiert ist:
    Basis für die Berechnung ist die Abwesenheitszeit inkl. Übernachtung. Das bedeutet im Beispiel für Dienstag bis Donnerstag, dass die Abwesenheitszeit ab 00:00 Uhr beginnt und bis 24:00 Uhr dauert, somit die Pauschale für 24 Stunden gilt.

  • Wenn dieser Arbeitsort als Sonstige Reise definiert ist:
    Basis für die Berechnung ist Beginn und Ende der Arbeitszeit pro Tag, Übernachtungen werden nicht berücksichtigt. Wenn bspw. am Dienstag die erste Arbeitszeit um 8:00 Uhr beginnt und die letzte Arbeitszeit um 17:00 Uhr endet, dann gelten diese 9 Stunden für die Pauschale, folglich wird die Pauschale für mehr als 8 Stunden angerechnet.

Umsetzung von Gesetzesänderungen

Das Finanzamt legt die Beträge für eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen fest. Bei Gesetzesänderung reicht es aus, wenn Sie selbst die Zahlen aktualisieren.


Die erste Tätigkeitsstätte (vor 2014: Standardarbeitsort) wird nicht in der Liste der Arbeitsorte verwaltet, da sie für die Reisekostenabrechnung nicht relevant ist. Sie erscheint automatisch immer in der Auswahlliste "Arbeitsort" bei der Projektzeiterfassung (Ausnahme: wenn spezielle "Projektorte" für ein Projekt gewählt wurden, kann die Auswahlliste evtl. den Ort erste Tätigkeitsstätte nicht enthalten).

Benutzen Sie diese Arbeitsorte nicht, um damit die unterschiedlichen Standorte Ihres Unternehmens abzubilden. Dafür empfehlen wir das Modul Standorte & Abteilungen.

Nutzung von ZEP zur Berechnung von VMA bzw. Reisekosten-Tagesgeld

Wenn Sie ZEP nicht zur Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Reisekosten-Tagesgeld nutzen, dann besteht jeder Ort nur aus Kurzform und Bezeichnung und hat keine Auswirkung auf die Reisekostenabrechnung.


Wenn Sie ZEP zur Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Reisekosten-Tagesgeld nutzen, überprüfen Sie unter dem Menüpunkt Administration > Reisen > Verpflegungsmehraufwendungen bei Berechnungsverfahren, ob Sie die passende Landes-Einstellung angegeben haben. In Abhängigkeit davon haben die Orte weitere Parameter, die für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Reisekosten-Tagesgeld genutzt werden.

Länderregelungen Deutschland & Österreich

Deutschland

Steuerfrei

Geben Sie jeweils die steuerfreie Pauschale an für eine Abwesenheit von mehr als 8 bzw. mind. 24 Stunden. Wenn Sie an einem Tag auch eine Mahlzeit (Frühstück bzw. Mittag-/Abendessen) bezahlt bekommen haben, sieht die steuerliche Regelung einen Abzug von den Verpflegungsmehraufwendungen vor. Diese ist je nach Ort prozentual vorgegeben.

Der prozentuale Abzug bezieht sich immer auf die Pauschale für 24 Stunden, auch wenn der Mitarbeiter weniger als 24 Stunden abwesend war. Die Angabe, ob eine Mahlzeit bezahlt wurde erfolgt auf der Seite Projektzeiten für den jeweiligen Tag mit dem Symbol.

Steuerpflichtig

Sie können auch höhere Pauschalen für Ihre Mitarbeiter hinterlegen, diese müssen dann versteuert werden und entsprechend auf der Kostenabrechnung getrennt ausgewiesen werden. Geben Sie hier den Betrag an, den Sie zusätzlich zum steuerfreien Betrag auszahlen möchten. ZEP weist diese Beträge gesondert auf der Kostenabrechnung des Mitarbeiters auf. Optional können Sie auch einen prozentualen Abzug für Mahlzeiten angeben.

Österreich

ZEP unterstützt die Kalendertag- bzw. die 24-Stunden-Regelung. Unter Reisekosten-Tagesgeld geben Sie das für den Ort gültige pauschale Tagesgeld an. Außerdem haben Sie für jeden Ort die Wahl zwischen Zwölftelregelung und Drittelregelung sowie der Regelung nach Kollektivvertrag.

Zwölftelregelung

Reisedauer

Höhe Tagesgeld

bis zu 3 Stunden

kein Tagesgeld

3 bis 11 Stunden

für jede angebrochene Stunde 1/12 Tagesgeld

11 bis 24 Stunden

volles Tagesgeld

Dies entspricht der Regelung für die steuerliche Behandlung von Inlands-Geschäftsreisen in Österreich.
Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das ganze Tagesgeld.

Regelung nach Kollektivvertrag für Eisen- und Metallindustrie

Reisedauer

Höhe Tagesgeld

bis zu 3 Stunden

kein Tagesgeld

3 bis 6 Stunden

1/4 Tagesgeld

6 bis 9 Stunden

1/2 Tagesgeld

9 bis 12 Stunden

3/4 Tagesgeld

mehr als 12 Stunden

volles Tagesgeld

Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das aliquote Tagesgeld, d.h. auf den Anteil des Tagesgelds, der sich aufgrund der Abwesenheitszeit berechnet.

Drittelregelung

Reisedauer

Höhe Tagesgeld

bis zu 5 Stunden

kein Tagesgeld

5 bis 8 Stunden

1/3 Tagesgeld

8 bis 12 Stunden

2/3 Tagesgeld

mehr als 12 Stunden

volles Tagesgeld

Dies entspricht der Regelung für die steuerliche Behandlung von Auslands-Geschäftsreisen in Österreich.
Der Abzug von Mahlzeiten bezieht sich auf das ganze Tagesgeld.


Wenn Sie an einem Tag auch das Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen bezahlt bekommen haben, können Sie einen Abzug von den Verpflegungsmehraufwendungen vornehmen. Diese ist je nach Ort prozentual vorgegeben. Die Angabe, ob eine Mahlzeit bezahlt wurde oder nicht erfolgt unter Projektzeiten für den jeweiligen Tag mit dem Symbol.

Geben Sie für jeden Ort entsprechend den Abzug in Prozent für die erhaltene Mahlzeit an. Wenn Sie in dem Feld Prozentualabzug bei Mittag- UND Abendessen (wird benötigt bei Auslandsorten) einen Wert eintragen, müssen Sie entsprechend in dem Feld Prozentualabzug bei Mittag- oder Abendessen einen Abzug von 0 eintragen.

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